Spendenlauf - Quittungen

Info von Frau Tanne

Information Spendenquittungen Crosslauf:

Bei Überweisung auf das Konto des Fördervereins / Kinderparlament wird seitens der Schule keine Spendenquittung ausgestellt. Dem Finanzamt reicht ein einfacher Nachweis eines Kontoauszuges, sofern der Betrag die Grenze von 200,- nicht überschreitet. Über 200,- kann der Förderverein eine Spendenquittung ausstellen. Bitte entsprechend dann an den FÖV wenden. Danke!